Rechtsprechung
   BFH, 13.02.1986 - III B 120/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18389
BFH, 13.02.1986 - III B 120/85 (https://dejure.org/1986,18389)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1986 - III B 120/85 (https://dejure.org/1986,18389)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1986 - III B 120/85 (https://dejure.org/1986,18389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,18389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechnung des Verfahrens durch Verzicht des früheren Prozeßbevollmächtigten des Klägers auf seine Bestellung als Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.03.1976 - 3 AZR 161/75

    Zustellung des Berufungsurteils - Einlegung der Revision - Tod des Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 13.02.1986 - III B 120/85
    War A hingegen bei Zustellung des Urteils noch bestellter Steuerberater, könnte eine Anwendung des § 244 ZPO wegen des Vertretungszwangs nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zwar grundsätzlich in Betracht kommen (vgl. hierzu insbesondere den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. März 1976 3 AZR 161/75, BAGE 28, 46 sowie den Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. September 1976 GmS-OGB 1/76, mitgeteilt u. a. in BAGE 28, 53 [BAG 18.03.1976 - 3 AZR 161/75]).
  • BGH, 23.09.1976 - GmS-OGB 1/76
    Auszug aus BFH, 13.02.1986 - III B 120/85
    War A hingegen bei Zustellung des Urteils noch bestellter Steuerberater, könnte eine Anwendung des § 244 ZPO wegen des Vertretungszwangs nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zwar grundsätzlich in Betracht kommen (vgl. hierzu insbesondere den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. März 1976 3 AZR 161/75, BAGE 28, 46 sowie den Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. September 1976 GmS-OGB 1/76, mitgeteilt u. a. in BAGE 28, 53 [BAG 18.03.1976 - 3 AZR 161/75]).
  • BFH, 13.02.1986 - III R 184/85

    Maßgebender Streitwert für die Revisionssumme

    Die Unzulässigkeit folgt schon daraus, daß der Wert des Streitgegenstandes nicht 10 000 DM übersteigt (Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG -) und die Revision - wie der Beschluß des Senats in der Sache III B 120/85 vom selben Tage zeigt - auch nicht zuzulassen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht