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BFH, 13.02.1986 - III B 120/85 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterbrechnung des Verfahrens durch Verzicht des früheren Prozeßbevollmächtigten des Klägers auf seine Bestellung als Steuerberater
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.03.1976 - 3 AZR 161/75
Zustellung des Berufungsurteils - Einlegung der Revision - Tod des Rechtsanwalts …
Auszug aus BFH, 13.02.1986 - III B 120/85
War A hingegen bei Zustellung des Urteils noch bestellter Steuerberater, könnte eine Anwendung des § 244 ZPO wegen des Vertretungszwangs nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zwar grundsätzlich in Betracht kommen (vgl. hierzu insbesondere den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. März 1976 3 AZR 161/75, BAGE 28, 46 sowie den Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. September 1976 GmS-OGB 1/76, mitgeteilt u. a. in BAGE 28, 53 [BAG 18.03.1976 - 3 AZR 161/75]). - BGH, 23.09.1976 - GmS-OGB 1/76
Auszug aus BFH, 13.02.1986 - III B 120/85
War A hingegen bei Zustellung des Urteils noch bestellter Steuerberater, könnte eine Anwendung des § 244 ZPO wegen des Vertretungszwangs nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zwar grundsätzlich in Betracht kommen (vgl. hierzu insbesondere den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. März 1976 3 AZR 161/75, BAGE 28, 46 sowie den Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. September 1976 GmS-OGB 1/76, mitgeteilt u. a. in BAGE 28, 53 [BAG 18.03.1976 - 3 AZR 161/75]).
- BFH, 13.02.1986 - III R 184/85
Maßgebender Streitwert für die Revisionssumme
Die Unzulässigkeit folgt schon daraus, daß der Wert des Streitgegenstandes nicht 10 000 DM übersteigt (Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG -) und die Revision - wie der Beschluß des Senats in der Sache III B 120/85 vom selben Tage zeigt - auch nicht zuzulassen ist.